Spareinlagen sind Guthaben auf Sparkonten.
Die Bezeichnung: Spareinlage ist gesetzlich nicht geschützt. Den Kreditinstituten ist es unbenommen, Einlagen gegenüber Kunden als Spareinlagen zu bezeichnen.
Die Gutschrift der Zinsen auf Sparkonten erfolgt in der Regel einmal jährlich oder bei Schließung des Kontos.
Sichteinlagen sind Guthaben auf Kontokorrent- und Girokonten. Sie sind täglich fällig=verfügbar.
Der Einleger, auch Kunde genannt, kann ohne vorherige Kündigung jederzeit (man sagt "bei Sicht") über sein Guthaben verfügen.
Man kann die Sichteinlage zur Abwicklung seines Zahlungsverkehrs nutzen und jederzeit durch Barabhebung, Überweisung, Lastschrift oder Scheck verfügen.
Im Vergleich zum Bargeld in der Tasche ist die Sichteinlage auf dem Konto gegen Diebstahl geschützt.
Häufig gibt es keine oder nur sehr geringe Zinsen. Banken begründen dies mit den entstehenden hohen Kosten für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Ein Teil der Sichteinlagen leiht eine Bank aus und bekommt dafür Zinserträge.
Aber keine Sorge, nur der sog. Bodensatz wird ausgeliehen. Es bleibt jederzeit genug Geld zum Abheben verfügbar.